Beratungslehrkraft am Werdenfels-Gymnasium: OStRin Alexandra Roos-Teitscheid
Sprechstunde: Nach Vereinbarung
Kontaktaufnahme über das Elternportal oder das Sekretariat
Grundsätze der Beratung:
Die Schulberatung ist für die Ratsuchenden freiwillig, vertraulich und kostenfrei. Der Ratsuchende kann selbst bestimmen, welche schulische Beratungslehrkraft er in Anspruch nehmen will, ob er eine begonnene Beratung fortsetzt oder abbricht.
Die Beratungslehrkraft ist zur Verschwiegenheit verpflichtet über die ihr aus der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten.
Die Aufgaben der Schulberatung betreffen folgende vier Bereiche:
Schullaufbahnberatung:
Schüler und Erziehungsberechtigte, in besonderen Fällen auch Schulfremde, werden in Fragen der Aufnahme in das Gymnasium und der Schullaufbahnwahl beraten. Schwerpunkte dieser Gespräche sind hauptsächlich Fragen der Durchlässigkeit zwischen den Schularten und innerhalb der verschiedenen Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums, der Wahl von Fächern oder Kursen und der Entscheidung über anzustrebende (zusätzliche) schulische Abschlüsse.
Pädagogisch-psychologische Beratung
Notwendige pädagogisch-psychologische Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Klasse und den Kollegen der Schulpsychologie und der Schulsozialarbeit eingeleitet, so z.B. niedrigschwellige Angebote in den Bereichen Prüfungsangst oder Mobbing.
Beratung von Schule und Lehrkräften
Die Beratungslehrkraft unterstützt die Schulleitung und das Kollegium, vor allem in den Klassen und Stufen, in denen die Schüler besonderer Beratung und Information bedürfen, z.B. bei Fragen zu Ausbildungsrichtungen, externen Schulabschlüssen etc.
Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten
Die Beratungslehrkraft pflegt die Verbindung mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und macht das von der Berufsberatung überlassene Informationsmaterial den Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften zugänglich.