Es sind am Werdenfels-Gymnasium zwei verschiedene Szenarien möglich, um Spanisch zu lernen:

1. In der sechsten Klasse wird Latein gewählt:

Ab der 11. Klasse kann Spanisch als spätbeginnende Fremdsprache gewählt werden und muss für drei Jahre verpflichtend belegt werden.

Latein fällt dabei nach der 10. Klasse weg. Um das Latinum zu erhalten, wird am Ende der 10. Klasse eine Feststellungsprüfung abgehalten.

 

2. In der sechsten Klasse wird Französisch gewählt.

 Es kann im ersten Halbjahr der 11. Jahrgangsstufe eine Feststellungsprüfung über die ersten 6 Lektionen des Lehrbuches geschrieben werden. Bei Erfolg belegen die Prüflinge in der 12. und 13. Klasse ebenfalls die spätbeginnende Fremdsprache.

Dies betrifft v.a. Kinder, die Spanisch als Muttersprache sprechen oder sich länger in einem spanischsprachigen Land aufhielten und grundlegende Spanischkenntnisse aufweisen. Die Feststellungsprüfung wird für diese zum Beginn des zweiten Halbjahres angesetzt.

Als zweite Möglichkeit wird für Schülerinnen und Schüler, die leicht Sprachen lernen, ein zweistündiger Wahlkurs in der 10. und 11. Jahrgangsstufe angeboten, in dem auf die Feststellungsprüfung vorbereitet wird. Durch den Besuch des Wahlkurses besteht aber keine Verpflichtung, Spanisch in der Oberstufe zu belegen.

Der Wahlkurs kann auch von Schülerinnen und Schülern der 9. Klasse, die die 11. Klasse überspringen bzw. ins Ausland gehen wollen, besucht werden. Diese können nach der Rückkehr aus dem Ausland beantragen, die Feststellungsprüfung abzulegen und das Fach Spanisch bis zum Abitur zu belegen.

Allgemein gilt:

  • In den drei Jahren Spanisch wird die gesamte Grammatik des Spanischen gelehrt.

  • Es werden zwei mündliche Schulaufgaben abgehalten, eine davon in der Kursphase der Oberstufe.

  • Spanisch als spätbeginnende Fremdsprache kann nur als mündliches Abiturfach gewählt werden.

Sie können diese Informationen auch herunterladen.

 

Ursula Kunstmann,

Fachbetreuung Spanisch